Chancen und Risiken einer Beteiligung an der
BürgerEnergie BEE Heckengäu eG

Bei der Beteiligung an einer Genossenschaft handelt es sich, ähnlich wie bei einer Aktienanlage oder einer Kommanditbeteiligung, um die Beteiligung an einem Unternehmen, welche neben der Aussicht auf eine angemessene Rendite des eingesetzten Kapitals auch bestimmten Risiken ausgesetzt ist.

Eine Genossenschaft strebt im Gegensatz zu anderen Kapitalgesellschaften nicht in erster Linie einen möglichst hohen eigenen Gewinn an, sondern im Grundsatz die Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Belange ihrer Mitglieder. Konkret – die BürgerEnergie BEE Heckengäu eG ermöglicht Ihren Mitgliedern die Teilhabe an Klimaschutz und regionaler Entwicklung durch die Förderung erneuerbarer Energien.

Es liegt also in der Natur der Sache, dass nicht eine maximale Ausschüttung an die Mitglieder angestrebt wird, sondern eine angemessene Rendite ihrer Einlagen.

Erfahrungsgemäß liegen Dividenden bei Energiegenossenschaften, je nach Projektstruktur und Investitionsentscheidungen, aktuell zwischen 2% und 4,5%. Im ersten, vollen Geschäftsjahr (2026) ist, aufgrund der Anlaufkosten, mit keiner Dividende zu rechnen. In wie weit anstehende Änderungen der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien Einfluss auf unsere Geschäftsmodelle haben,  kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilt werden.

Die Entscheidung über die Bildung von Rücklagen und die Höhe der Dividende als Gewinnverwendung obliegt der Generalversammlung.

Selbst wenn regelmäßig Ausschüttungen erzielt werden, sollte bei der Entscheidung zur Mitgliedschaft nicht von einer dauerhaften Ausschüttung in dieser Höhe ausgegangen werden.

Auch bei einer Genossenschaft können sich durch ungünstige wirtschaftliche Umstände über einen längeren Zeitraum Verluste ergeben. Während dieses Zeitraums kann die Genossenschaft keine Dividende an die Mitglieder auszahlen. Selbst wenn Gewinne erwirtschaftet werden, steht es im Ermessen der Mitgliederversammlung auf die Ausschüttung einer Dividende zu verzichten. Auf diese Weise kann das Eigenkapital und die Liquidität der Genossenschaft zum Beispiel bei anstehenden Investitionen gestärkt werden.

Im schlimmsten Fall, nämlich bei der Insolvenz der Genossenschaft, kann auch das eingesetzte Kapital verloren gehen. Eine Haftung über das eingesetzte Kapital hinaus besteht nicht.