Fragen und Antworten zur Bürgerenergiegenossenschaft

1. Was ist eine Bürgerenergiegenossenschaft (BEG)?

Eine Bürgerenergiegenossenschaft ist ein Zusammenschluss von Bürgern und eine Form der Bürgerbeteiligung.

Die Energiegenossenschaft ermöglicht Ihren Mitgliedern die Teilhabe an Klimaschutz und regionaler Entwicklung durch die Förderung erneuerbarer Energien.

Darüber hinaus bietet sie Anlage- und Investitionsmöglichkeiten in lokale und regionale Energieprojekte. Das Ziel ist eine dezentrale, nachhaltige Energieversorgung in Bürgerhand.

Die BürgerEnergie BEE Heckengäu eG gibt als Bürgerenergiegenossenschaft Personen und Unternehmen die Möglichkeit, gemeinsam in Projekte für erneuerbare Energie zu investieren und unternehmerisch tätig zu werden.

Es werden Projekte organisiert, die eine Person oder ein Unternehmen allein nicht umsetzen könnte.

2. Was ist eine eingetragene Genossenschaft (eG)?

Die Gesellschaftsform der eingetragenen Genossenschaft (eG) ist ein Zusammenschluss mehrerer Personen mit dem Ziel, durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb unternehmerisch tätig zu sein und den Einzelnen wirtschaftlich zu fördern. Die Eintragung erfolgt im Genossenschaft- und Handelsregister.


3. Welche Vorteile bietet eine Mitgliedschaft?
  1. Aktiver Beitrag zur Energiewende und lokales Engagement für Klimaschutz
  2. Finanzielle Teilhabe an der lokalen und regionalen Wertschöpfung
  3. Zugang zu weiteren Investitionsmöglichkeiten in regionale Energiewende-Projekte
  4. Innerhalb der Generalversammlung haben Sie ein Mitspracherecht bei Entscheidungen
  5. Anspruch auf eine Dividende, wenn die Generalversammlung eine entsprechende Ausschüttung und deren Höhe beschließt.


4. Wie kann ich mich bei der BürgerEnergie BEE Heckengäu eG beteiligen?

Grundsätzlich kann man sich durch den Erwerb von Geschäftsanteilen, an der Genossenschaft beteiligen. Über Geschäftsanteile erhalten Sie eine direkte Beteiligung am Unternehmen. Dies ist mit mindestens 250 Euro (Ein Anteil) und bis zu maximal 50.000 Euro (Zweihundert Anteile) möglich. Im Gegensatz zu einer Aktie ändert sich der Nominalwert Ihres Geschäftsanteils nicht.

Zudem wollen wir zukünftig Mitgliedern die Möglichkeit bieten sich in Form von Mitgliederdarlehen an der BürgerEnergie BEE Heckengäu eG zu beteiligen. Es sollen Beteiligungspakete vergeben werden, die jeweils ein nachrangiges Darlehen und Genossenschaftsanteile in einem festen Verhältnis enthalten. Dadurch ergibt sich eine Mischrendite aus dem festen Zinssatz der nachrangigen Darlehen und den potentiellen Dividendenzahlungen auf die Geschäftsanteile.


5. Welche Projekte setzen BEGs typischerweise um?
  1. Photovoltaikanlagen
  2. Windkraftanlagen
  3. Biomasseanlagen
  4. Nahwärmenetze
  5. Energieeffizienzprojekte

Die BürgerEnergie BEE Heckengäu konzentriert sich aktuell auf Windkraftanlagen (Bürgerwindpark Berghof, Weil der Stadt) und mögliche Photovoltaikanlagen.

6. Wie kann man Mitglied werden?
  1. Gehen Sie zu unserer Webseite Mitmachen: https://bee-heckengaeu.de/mitmachen/
  2. Satzung herunterladen und lesen
  3. Mitgliedschaftsantrag herunterladen und ausfüllen
  4. Unterschriebenen Antrag einscannen und per email an mitglieder@bee-heckengäu.de senden oder per Post an die angegebene Adresse schicken
  5. Nach Eintragung der Genossenschaft veranlasst der Vorstand die Eintragung in die Mitgliederliste.
  6. Bei Fragen wenden Sie sich an unsere Mitgliederbetreuung unter mitglieder@bee-heckengäu.de
7. Welche rechtlichen Grundlagen gelten für eine Bürgerenergiegenossenschaft?
  1. Das Genossenschaftsgesetz (GenG) bildet die gesetzliche Grundlage für unsere Genossenschaft.
  2. Die Satzung der BEE Heckengäu eG bildet die Grundlage der Zusammenarbeit der Mitglieder.
  3. Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
  4. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)


8. Wie wird die Rendite erwirtschaftet?

Die BürgerEnergie BEE Heckengäu plant aktuell die Vermarktung des produzierten Stroms auf der Grundlage der Einspeisevergütung.

Weitere Möglichkeiten zur Vermarktung des produzierten Stroms sollen untersucht werden.

9. Was unterscheidet BEGs von anderen Unternehmensformen?
  1. Demokratische Struktur
  2. Lokaler Bezug
  3. Nachhaltiges Wirtschaften
  4. Soziale und ökologische Zielsetzung
  5. Gemeinwohl orientierter Charakter


10. Welche Rechte und Pflichten haben Mitglieder?

Die konkreten Regeln, Rechte und Pflichten sind in der Satzung der BürgerEnergie BEE Heckengäu eG festgelegt.

11. Wie ist die Genossenschaft aufgebaut?
  1. Die Genossenschaft besteht aus ihren Mitgliedern, die in der Generalversammlung demokratisch ihre Entscheidungen treffen (1 Mitglied = 1 Stimme).
  2. Aus ihren Mitgliedern wählt die Generalversammlung den Aufsichtsrat, dieser wiederum benennt den Vorstand aus den Reihen der Mitglieder.
  3. Der Vorstand führt die operativen Geschäfte der Genossenschaft und wird vom Aufsichtsrat beraten und kontrolliert.
  4. Es erfolgen regelmäßige, gesetzliche Prüfungen durch den Genossenschaftsverband.


12. Für was steht BEE im Namen der BürgerEnergie BEE Heckengäu eG?

BEE = Bürger & Erneuerbare Energien.

BEE konkretisiert den Aspekt Bürger & Erneuerbare Energien und umfasst ebenso unser Symbol der fleißigen Biene (engl. bee).


13. Wie ist die Haftung der Genossenschaft geregelt?

Die eingetragene Genossenschaft ist haftungsbeschränkt auf die Summe der Geschäftsguthaben. Eine Nachschusspflicht für die Mitglieder haben wir in der Satzung ausgeschlossen. Somit ist die Haftung ausschließlich auf Ihre Beteiligung begrenzt.